Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

der Leseecke der Burgfeldschule Realschule plus

§ 1 Allgemeines

  1. Zur Benutzung der Leseecke sind alle Schulangehörigen zugelassen.

  2. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 2 Anmeldung

  1. Bei Schülern ist vor der erstmaligen Benutzung die schriftliche Zustim­mung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Anmeldung erforderlich.

  2. Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Daten­schutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

§ 3 Benutzerausweis

  1. Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Benutzungsordnung (bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungs­berechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist.

  2. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Leseecke unverzüglich zu melden.

  3. Für die Erstellung eines zweiten Benutzerausweises werden 3 Euro Bearbeitungsgebühren fällig.

§ 4 Ausleihe und Benutzung

  1. Leihfrist:

Die Leihfrist für Bücher beträgt 3 Wochen und für CDs 1 Woche.

Bei Überschreiten wird der Benutzer schriftlich oder über den Klassenlehrer gemahnt.

Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen wer­den.

  1. Verlängerung:

Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Leseeckepersonals ist dabei das entliehene Medium vorzuweisen.

  1. Vormerkung:

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.

  1. Das Personal der Leseecke ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern.

  1. Jeder Benutzer kann maximal 3 Medien ausleihen bzw. vorbestellen.

  2. Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien gelten­den Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.

  3. Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren

  4. Medien entliehen.

  5. Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle ent­liehenen Medien und der Benutzerausweis abzugeben.

§ 5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen, Randvermerke und die Anbringung von Notizhaftzettel gelten als Beschädigung.

  2. Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.

  3. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

  4. Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.

  5. Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mah­nung kann das Personal der Leseecke vom Benutzer – unabhängig von einem Verschul­den – nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen.

  6. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

  7. Die Leseecke haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.

§ 6 Aufenthalt in der Leseecke

  1. Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Leseecke so zu ver­halten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.

  2. Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.

  3. Den Anordnungen des Leseeckepersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

  4. Ein Aufenthalt ist nur mit einer Aufsicht führenden Person gestattet.

§ 7 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen der Aufsichtsperson verstoßen, können von der Leseecke auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Leseecke ausgeschlossen werden.

§ 8 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft.