Benutzungsordnung
Benutzungsordnung
der Leseecke der Burgfeldschule Realschule plus
§ 1 Allgemeines
-
Zur Benutzung der Leseecke sind alle Schulangehörigen zugelassen.
-
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
§ 2 Anmeldung
-
Bei Schülern ist vor der erstmaligen Benutzung die schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Anmeldung erforderlich.
-
Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.
§ 3 Benutzerausweis
-
Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Benutzungsordnung (bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist.
-
Der Verlust des Benutzerausweises ist der Leseecke unverzüglich zu melden.
-
Für die Erstellung eines zweiten Benutzerausweises werden 3 Euro Bearbeitungsgebühren fällig.
§ 4 Ausleihe und Benutzung
-
Leihfrist:
Die Leihfrist für Bücher beträgt 3 Wochen und für CDs 1 Woche.
Bei Überschreiten wird der Benutzer schriftlich oder über den Klassenlehrer gemahnt.
Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen werden.
-
Verlängerung:
Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Leseeckepersonals ist dabei das entliehene Medium vorzuweisen.
-
Vormerkung:
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.
-
Das Personal der Leseecke ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern.
-
Jeder Benutzer kann maximal 3 Medien ausleihen bzw. vorbestellen.
-
Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
-
Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren
-
Medien entliehen.
-
Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien und der Benutzerausweis abzugeben.
§ 5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
-
Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen, Randvermerke und die Anbringung von Notizhaftzettel gelten als Beschädigung.
-
Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
-
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
-
Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.
-
Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung kann das Personal der Leseecke vom Benutzer – unabhängig von einem Verschulden – nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen.
-
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.
-
Die Leseecke haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.
§ 6 Aufenthalt in der Leseecke
-
Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Leseecke so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.
-
Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
-
Den Anordnungen des Leseeckepersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.
-
Ein Aufenthalt ist nur mit einer Aufsicht führenden Person gestattet.
§ 7 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen der Aufsichtsperson verstoßen, können von der Leseecke auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Leseecke ausgeschlossen werden.
§ 8 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft.